Abrechnung und Kosten
Private Krankenversicherung (PKV)
Selbstzahler:in
Sofern keine Verordnung vorliegt, können Sie ergotherapeutische Leistungen auch als Selbtszahler:innen in Anspruch nehmen.
Zuzahlungen
Unterschiede GKV und PKV
Gesetzliche Krankenkasse (GKV)
Die Zuzahlung für ambulante Ergotherapie beträgt für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zehn Prozent der Behandlungskosten plus zehn Euro je Verordnung. Diese Kosten sind direkt an die Therapeutin zu entrichten. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich, wenn eine bestimmte Belastungsgrenze erreicht wird.
Beispielrechnung: Bei 10 Sitzungen mit Behandlungskosten von je 9,49€ (derzeitiger Stand psychisch-funktionelle Behandlung) ergibt sich eine Zuzahlung von 10€ + (10 x 9,49€) = 104,90€.
Private Krankenversicherung (PKV)
- Erstgespräch und Funktionsanalyse: 58,04€
- sensomotorisch-perzeptive Behandlung (45min.): 106,27€
- psychisch-funktionelle Behandlung (60min.): 132,85€
- Doppelbehandlung Hirnleistungstraining (60min.): 159,40€
Stand: März 2026
Hinweis an Selbstzahler:innen
Bitte sprechen Sie mich direkt an, damit wir vorab klären können, um was es geht (bspw. Beratungsgespräch, Präventionsmaßnahme oder Coaching). Das Honorar orientiert sich an den oben aufgeführten Privatpreisen.