Abrechnung und Kosten  

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

In der Regel werden ergotherapeutische Leistungen von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Krankenkasse.

Private Krankenversicherung (PKV)

Private Krankenversicherung und Zusatzversicherungen: Die Kostenübernahme richtet sich nach dem Tarif Ihrer Versicherung. 

Selbstzahler:in

Sofern keine Verordnung vorliegt, können Sie ergotherapeutische Leistungen auch als Selbtszahler:innen in Anspruch nehmen.

Zuzahlungen

Unterschiede GKV und PKV

Gesetzliche Krankenkasse (GKV)

Die Zuzahlung für ambulante Ergotherapie beträgt für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zehn Prozent der Behandlungskosten plus zehn Euro je Verordnung. Diese Kosten sind direkt an die Therapeutin zu entrichten. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich, wenn eine bestimmte Belastungsgrenze erreicht wird. 

Beispielrechnung: Bei 10 Sitzungen mit Behandlungskosten von je 9,49€ (derzeitiger Stand psychisch-funktionelle Behandlung) ergibt sich eine Zuzahlung von 10€ + (10 x 9,49€) = 104,90€.

 

Private Krankenversicherung (PKV)

Die Kostenübernahme richtet sich nach dem Tarif Ihrer Versicherung. Bitte beachten Sie, dass Sie vorab selbst klären sollten, welche Leistungen Ihre PKV abdeckt und welche Zuzahlungen ggf. gelten.

Meine Privatpreise richten sich nach GebüTh - Gebührenübersicht für Therapeut:innen. Derzeitig sind die Honorarvereinbarungen wie folgt:

  • Erstgespräch und Funktionsanalyse: 58,04€
  • sensomotorisch-perzeptive Behandlung (45min.): 106,27€
  • psychisch-funktionelle Behandlung (60min.): 132,85€
  • Doppelbehandlung Hirnleistungstraining (60min.): 159,40€

Stand: März 2026

Hinweis an Selbstzahler:innen

Bitte sprechen Sie mich direkt an, damit wir vorab klären können, um was es geht (bspw. Beratungsgespräch, Präventionsmaßnahme oder Coaching). Das Honorar orientiert sich an den oben aufgeführten Privatpreisen. 

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